In einigen Kantonen werden sie Friedensrichter, in anderen Vermittler genannt. Beide Funktionen meinen jedoch das Gleiche: als Sühn- oder Vermittlungsbeamte und als erste gerichtliche Vorinstanz zwischen den zerstrittenen Parteien bei Zivilstreitigkeiten zu vermitteln. Die Aufgaben der Friedensrichter / Vermittler sind vielfältig Es sind dies u.a.: - Forderungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (Geldstreitigkeiten aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen, Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, usw.)
- Bauhandwerkerpfandrechte und Pfandrechte
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten (Lärmimmissionen, Bäume, Sträucher, Grenzabstände, usw.)
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