
Das Volk von Uri hat am 28.09.2008 mit 76,2 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich einer Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Die Teilrevision führt in Uri ab 1.1.2009 zu ebenso ausgezeichneten steuerlichen Rahmenbedingungen wie in den Niedrigsteuerkantonen der Zentralschweiz. Die wichtigste Änderung ist die Einführung von linearen Steuersätzen (neu Steuerfuss) für Einkommen und Vermögen. Die linearen Steuersätze werden mit hohen Steuerfreibeträgen kombiniert, die vor allem Personen mit niedrigen Einkommen und Familien massiv entlasten. Für Familien ist Uri besonders steuergünstig. Der Kinderabzug beträgt pro Kind zwischen 8'000 und 20'800 Franken und für die Kinderbetreuung können neu die effektiven Kosten ohne Obergrenze abgezogen werden.
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