Sozialdienst Gemeinde Sisikon
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Gestützt auf das Sozialhiferecht haben alle Personen und Familien, welche in der Gemeinde Sisikon ihren gesetzlichen Wohnsitz haben, Anrecht auf Hilfe und Beratung, wenn sie in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen. Der Sozialrat ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche: - Gesetzliche Sozialhilfe
- Wirtschaftliche Sozialhilfe
- Persönliche Sozialhilfe
- Integrations- und Präventionsprojekte
Der Umfang der gesetzlichen Sozialhilfe richtet sich nach den vom Kanton Uri vorgegebenen Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) gestützt auf das Sozialhilfegesetz vom 28. September 1997. Der Sozialdienst Uri Nord und die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Sisikon helfen schwierige Lebenssituationen zu bewältigen. Die Beratung umfasst Abklärungen der persönlichen, finanziellen, familiären und sozialen Schwierigkeiten aller Altersgruppen.
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