
Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis, Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer bekanntgeben. Die Niederlassungsbescheinigung können Sie persönlich am Schalter abholen oder wir stellen Ihnen die Bescheinigung per Post zu. |