Identitätskarte (ID) (Antrag, Auskunft, Bestellung)

Ab dem 1. März 2010 wird der Pass10 (biometrische Pass) eingeführt. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Polizei, (fedpol) zusammen mit den kantonalen Passbüros das Ablaufverfahren für die Ausstellung von Ausweisen sowie die Gebühren angepasst.

Wichtigste Neuerung für den Antrag eines neuen Ausweises

Mit der Einführung des Pass10 sind nun alle Ausweise - Pass, Identitätskarte und provisorischer Pass - direkt bei der Standeskanzlei Uri zu beantragen. Der Gang auf die Gemeindekanzlei entfällt. Die Gemeindekanzleien können keine Ausweisanträge mehr ausstellen.

Für die Bürgerinnen und Bürger gilt es folgende Punkte zu beachten:

Die beiden Passgenerationen Pass03 und biometrischer Pass06 sowie die Identitätskarten bleiben bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig.

Die Dauer bis ein neuer Ausweis aus- und zugestellt ist, konnte durch neue Abläufe etwas verkürzt werden. Trotzdem müssen, insbesondere bei Reisen mit "Last-Minute-Angeboten", die Ausweise rechtzeitig beantragt werden.

Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin werden das Gesichtsbild, die Unterschrift, und für den Pass10 zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst.

Die Identitätskarte hat keinen Chip. Auf der Karte werden keine biometrischen Daten in elektronischer Form gespeichert.

Jede Person kann die Reservation für das Ausstellen von neuen Ausweisen auf drei Arten vornehmen:

Internet-Reservation
Auf der Internetadresse www.schweizerpass.ch können Sie die gewünschten Ausweise beantragen und einen provisorischen Termin für die Datenerfassung angeben.

Telefonische Reservation
Die gewünschten Ausweisen können Sie telefonisch unter der Nummer 041 875 20 36 bestellen und den provisorischen Termin für die Datenerfassung reservieren.

Persönliche Reservation
Sie können die gewünschten Ausweise persönlich am Schalter der Standeskanzlei Uri im Rathaus bestellen und den provisorischen Termin für die Datenerfassung vereinbaren.

Sobald alle Daten bereinigt sind, bestätigt das Passbüro der antragsstellenden Person den definitiven Termin zur Erfassung der biometrischen Daten.


Formalitäten
Um einen neuen Ausweis auszustellen (Pass und/oder IDK) werden der alte Ausweis (Pass/IDK) oder ein anderer amtlicher Ausweis benötigt. Das Gesichtsbild wird direkt im Passbüro erstellt, das Mitbringen eines Passfotos entfällt. Die alten Ausweise werden annulliert.

Minderjährige oder bevormundete Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.


Gültigkeitsdauer der Ausweise

Kinder (ab Geburt bis zum 18. Altersjahr) 5 Jahre

Erwachsene
(ab dem 18. Altersjahr)
10 Jahre


Produktionsdauer
Für die Herstellung eines Passes und/oder einer IDK muss nach dem Erfassen der persönlichen Daten, inkl. Gesichtsbild, mit einer Produktionszeit von ca. 10 Arbeitstagen gerechnet werden.

Auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 2003 wird erwartet, dass während der Anfangsphase eine grössere Nachfrage für den neuen Pass10 entstehen wird. Daher muss anfänglich mit einer etwas längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.


Auslieferung
Die Produktionsstellen senden den Ausweis als eingeschriebenen Brief entweder direkt an die bei der Bestellung angegebene Adresse oder an die Standeskanzlei Uri.


Provisorischer Pass
Wie bis anhin kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Dieser hat eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer und muss nach erfolgter Reise zurückgegeben werden. Die Einreise in die USA mit einem provisorischen Pass (ohne Chip mit biometrischen Daten) ist nicht möglich.

Wie bei einem ordentlichen Ausweis muss die Person auch für einen provisorischen Pass persönlich beim Passbüro vorsprechen. Die persönlichen Daten, wie auch das Gesichtsbild und die Unterschrift werden digital erfasst und verarbeitet. Das Passbüro kann innert ca. einer Stunde einen provisorischen Pass ausstellen. Im provisorischen Pass ist kein Chip eingebaut. Die persönlichen Daten können nicht digital gespeichert werden. Eine telefonische Voranmeldung ist von Vorteil.


Gebühren

Identitätskarten

Kinder Fr. 30.--
zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis
Erwachsene Fr. 65.--
zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis



Pass

Kinder Fr. 60.--
zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis
Erwachsene Fr. 140.--
zusätzliche Portokosten Fr. 5.-- pro Ausweis



Pass und Identitätskarte gemeinsam

Kinder Fr. 68.--
zusätzliche Portokosten Fr. 10.-- pro Ausweis
Erwachsene Fr. 148.--
zusätzliche Portokosten Fr. 10.-- pro Ausweis



Provisorischer Pass

Kinder Fr. 100.--
kein Versand
Erwachsene Fr. 100.--
kein Versand



Ausweisverlust

Bei Verlust oder Diebstahl eines Ausweises hat dies die Inhaberin oder der Inhaber bei einer schweizerischen Polizeistelle raschmöglichst zu melden. Der als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweis wird in das Fahndungssystem RIPOL eingetragen. Falls der Ausweis wieder gefunden wird, darf er nicht mehr verwendet werden und ist durch die zuständige Behörde zu annullieren. Die Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises vorgewiesen werden.


Bisherige Pässe und Identitätskarten

Alle Ausweise (IDK95, IDK03, Pass03 und biometrischer Pass06) können nicht verlängert werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgegebenen Ablaufdatum.



Austauschpass

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, einen zweiten Reisepass zu erwerben. Dazu ist das ausgefüllte Antragsformular anlässlich der persönlichen Vorsprache bei der Standeskanzlei Uri abzugeben.


Auskünfte

Das Passbüro Uri steht Ihnen für Fragen und weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung,
Telefon 041 875 20 36.


Informationen des Bundes zum Schweizerpasse
www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html

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