Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung (Legislative) ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten. Gemeindeversammlungen finden in Sisikon mindestens zweimal im Jahr statt. Im Juni an der 'Rechnungsgemeinde' werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im Dezember an der 'Budgetgemeinde' jeweils der Voranschlag für das kommende Jahr. Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Offenen Dorfgemeinde oder an der Urne aus. Die Gemeindeordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde.

 

Die offene Dorfgemeinde ist zuständig für:
 

  • Rechtsvorschriften zu beschliessen
  • den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde zu verabschieden
  • die Abgaben und den Steuerfuss der Gemeinde festzulegen
  • das Gemeindebürgerrecht an Schweizer zu erteilen
  • Ausscheidungsdekrete zu beschliessen
  • das Ehrenbürgerrecht zu erteilen


Die offene Dorfgemeinde wählt:
 

  • Schulrat
  • Vermittler / Vermittlerin und die Stellvertretung
  • Wasser- und Kanalisationskommission
  • Rechnungsprüfungskommission
  • Abstimmungsbeamten
  • Gemeindeweibel
  • weitere Kommissionen



Kompetenzen: 
 

  • einmalige Bruttoausgaben bis Fr. 100'000 im Einzelfall
    neue jährlich wiederkehrende Bruttoausgaben bis Fr. 10'000.00 je Geschäft
  • Vorfinanzierungen bis Fr. 50'000.00 aufgrund einer separaten Vorlage

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