Gemeindeweibelamt Sisikon

Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:

Zustellung von amtlichen Dokumenten, insbesondere auch auf Anordnung richterlicher Behörden (Art. 64 Abs. 3 ZPO und Art. 28 Abs. 1 Strafprozessordnung);
Mitwirkung an den offenen Dorfgemeinden als Stimmenzähler);
Mitwirkung im Abstimmungsbüro gemäss Aufgebot;
Bei Bedarf Mitwirkung gemäss Weisung des Gemeinde-präsidenten und/oder Vorstehers des Waisenamtes und/oder des Gemeindeschreibers bei
 

  • Sicherung und Vollzug des Erbganges (Art. 59 EG/ZGB)
  • Erstellung des Öffentlichen Inventars (Art. 66 f. EG/ZGB)
  • Erbteilung (Art. 68 EG/ZGB);

Bei Bedarf Mitwirkung an Versteigerungen nach Weisung des Gemeindeschreibers (Art. 98 EG/ZGB);
Waisenamtliche Bestandesaufnahmen nach Weisung des Sozialvorstehers oder des Gemeindeschreibers;
Besorgung von (weiteren) amtlichen Verrichtungen nach Weisung des Gemeinderates;
Dienstleistung als Gewährsperson im privaten Rahmen, wie insbesondere bei Wohnungsabnahmen, Augenschein, etc.

Die Gemeinde verrechnet den Einsatz des Gemeindeweibels Dritten gegenüber zu CHF 60.00 je Stunde.

Personen


Name

Funktion

Telefon
Habegger, UrsulaGemeindeschreiberin041 820 23 20


 

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