Todesfall

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Todesfälle sind innert zwei Tagen zu melden.

Erfolgte der Tod in einem Spital, Altersheim oder Pflegeheim leitet das Spital- bzw. Heimleitung den Todesfall dem Zivilstandsamt Uri weiter.

Tritt der Tod Zuhause oder anderswo in der Gemeinde ein, müssen die Angehörige den Tod bei der Gemeindeverwaltung melden. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. Diese meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Uri weiter.

Die Anmeldung zur Kremation erfolgt jeweils über die Wohnsitzgemeinde der oder des Verstorbenen. Wird eine Kremation gewünscht, melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung!

Weitere Informationen zum Todesfall:

www.ur.ch/zivilstandsamt

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