Vermittleramt (ab 2011 Kant. Schlichtungsbehörde)

In einigen Kantonen werden sie Friedensrichter, in anderen Vermittler genannt. Beide Funktionen meinen jedoch das Gleiche: als Sühn- oder Vermittlungsbeamte und als erste gerichtliche Vorinstanz zwischen den zerstrittenen Parteien bei Zivilstreitigkeiten zu vermitteln.

Die Aufgaben der Friedensrichter / Vermittler sind vielfältig
Es sind dies u.a.:

  • Forderungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten (Geldstreitigkeiten aus privaten und / oder geschäftlichen Beziehungen, Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, usw.)
  • Bauhandwerkerpfandrechte und Pfandrechte
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (Lärmimmissionen, Bäume, Sträucher, Grenzabstände, usw.)


Am 01. Januar 2011 trat das Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft. Als Auswirkung davon wurden die Vermittlerämter in den Gemeinden aufgehoben. Die Kantonale Schlichtungsbehörde übernimmt neu diese Aufgaben.

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