Abstimmungen und Wahlen
Kontakt
Gemeindeverwaltung Sisikon
gemeindeverwaltung@sisikon.ch
Urnen Öffnungszeiten
Abstimmungssonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus Sisikon
Bahnhofstrasse 8
6452 Sisikon
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Hörbuch-CD für Lesebehinderte
Für jede kantonale Abstimmung wird der Text der Botschaft durch die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte im ganzen Wortlaut aufgenommen. Die SBS produziert aus diesen Tonaufnahmen eine Hörbuch-CD. Alle lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger können diese Hörbuch-CD im Abonnement kostenlos bei der SBS beziehen. Wer zukünftig diese Möglichkeit nutzen möchte, kann sich direkt per E-Mail bei der Schweizerischen Bibliotek für Blinde und Sehbehinderte anmelden.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die
- Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- in anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- das Stimmkuvert nach 12.00 Uhr am Abstimmungssonntag ankommt