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Gewünschte Räume und Anlagen

Infos zur Benützung

Allgemeine Infos

 
Alle Rechte, Pflichten und Weisungen der Benützer sind in der Benützungsverordnung für gemeindeeigene Räume und Anlagen geregelt. Dieses wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am 19. Oktober 2015 genehmigt und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 

Die Gesuche, sind schriftlich mittels Gesuchsformular, mindestens zwei Monate vor dem Anlass, der Gemeindeverwaltung z.H. des Gemeinderates, einzureichen. 

Die Gebühren der Räume und Anlagen sind im Gebührenreglement für gemeindeeigene Räume und Anlagen geregelt. Dieses wurde vom Gemeinderat am 26. Oktober 2015 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

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