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Gesuch zur Benützung von gemeindeeigenen Räumen und Anlagen
Personalien
Namen des Vereins/Organisation (Gesuchsteller)
Nachname
Vorname
Adresse
PLZ
Ort
Telefonnummer
E-mail
Gewünschte Räume und Anlagen
Mehrfachauswahl möglich:
Bitte halten Sie die "CMD"- bzw. "STRG"-Taste gedrückt und klicken Sie die gewünschten Räume an.
Mehrzweckhalle // ohne Inventar
Mehrzweckhalle // mit Inventar
Mehrzweckhalle // mit Festwirtschaft/Eintritt
Mehrzweckhalle // Geräteraum MZH
Mehrzweckhalle // Dusche Damen
Mehrzweckhalle // Dusche Herren
Mehrzweckhalle // WC-Anlage Keller
Office Einrichtung
Bühne
Podeste
Medienraum
Ratsstube Schulhaus
Musikraum
Militärküche // Nebenraum
Militärküchen // Einrichtung
Sportplatz // Geräteraum
Zivilschutzanlage // Raum 1
Zivilschutzanlage // Raum 2
Zivilschutzanlage // Raum 3
Zivilschutzanlage // Raum 4
Zivilschutzanlage // WC-Anlage
Zivilschutzanlage // Küche
Zivilschutzanlage //Kdt Raum
Parkplatz Schulhaus
Kulturraum Gemeindehaus // Küche
Gemeindeplatz // Stromanschluss
Gemeindeplatz // WC-Anlage
Quaianlage am See
Beamer / Leinwand
Hellraumprojektor / Leinwand
Bankettische + Bänke
Infos zur Benützung
Datum der Benützung
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Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Zeit der Benützung
Datum / Zeit Aufrichten
Datum / Zeit Abräumen
Zweck der Benützung
Bemerkungen
Allgemeine Infos
Alle Rechte, Pflichten und Weisungen der Benützer sind in der Benützungsverordnung für gemeindeeigene Räume und Anlagen geregelt. Dieses wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am 19. Oktober 2015 genehmigt und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Gesuche, sind schriftlich mittels Gesuchsformular, mindestens zwei Monate vor dem Anlass, der Gemeindeverwaltung z.H. des Gemeinderates, einzureichen.
Die Gebühren der Räume und Anlagen sind im Gebührenreglement für gemeindeeigene Räume und Anlagen geregelt. Dieses wurde vom Gemeinderat am 26. Oktober 2015 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit unseren
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